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Man stacks coins on a table

Einkommensteuer & Beratung

Das deutsche Einkommensteuerrecht kann sich oft überwältigend anfühlen – insbesondere bei internationalen Konstellationen.


Dank unserer umfassenden Erfahrung im nationalen, sowie internationalen Steuerrecht, bieten wir Ihnen fachkundige Unterstützung in klarer Sprache:

  • Erstellung von Einkommensteuererklärungen
  • Einreichung aller erforderlichen Steuererklärungen und Formulare für Freiberufler
  • Kommunikation mit dem Finanzamt in Ihrem Namen
  • Prüfung von Steuerbescheiden sowie Einlegung von Einsprüchen
  • Generelle Beratung im Bereich Einkommensteuerrecht

Ich habe in den letzten fünf Jahren in Deutschland gearbeitet, aber noch nie eine deutsche Steuererklärung abgegeben. Muss ich eine Steuererklärung einreichen und drohen mir mögliche Strafen?

Wenn Sie in Deutschland steuerlich ansässig sind, unterliegen Sie mit Ihrem weltweiten Einkommen der deutschen Einkommensteuer (ähnlich wie in den USA) und sind in der Regel zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Eine Ausnahme besteht, unter anderem, wenn neben dem Arbeitslohn keine weiteren Einkünfte oberhalb bestimmter Freigrenzen erzielt wurden.


Neben nicht-arbeitsbezogenen Einkünften können auch ausländische Einkünfte, die während eines Steuerjahres bezogen wurden (selbst wenn Deutschland für diese Einkünfte nicht das erste Besteuerungsrecht hat), eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung auslösen. Wenn Steuererklärungen nicht abgegeben wurden, obwohl eine Verpflichtung bestand, können (erhebliche) Strafen verhängt werden. Die Nichtabgabe kann sogar strafrechtliche Konsequenzen wegen Steuerhinterziehung nach sich ziehen. Wir unterstützen Sie gerne dabei, festzustellen, ob Sie zur Abgabe verpflichtet sind und helfen Ihnen, Ihre Steuererklärungen korrekt einzureichen.


Darüber hinaus kann es auch ohne die Verpflichtung zur Einreichung einer Steuererklärung von Vorteil sein, freiwillig eine Steuererklärung einzureichen (z.B. bei vorliegenden steuerlich abziehbaren Beträgen oder Pauschalen, die dann ggf. zu einer Steuererstattung führen können).

Ich werde / habe Anteile im Rahmen von einem Mitarbeiterprogramm von meinem Arbeitgeber erhalten. Welche steuerlichen Auswirkungen kann es hier geben?

Wenn Sie Anteile von Ihrem Arbeitgeber erhalten, erfolgt die Zuteilung in der Regel mit einem Vesting-Plan, bei welchem der Mitarbeiter nach einer bestimmten Zeit der Unternehmenszugehörigkeit, Anteile (oder Scheinanteile) erhält. Aus steuerlicher Sicht gibt es erhebliche Unterschiede in der Besteuerung je nach Art der gewährten Aktien bzw. Berechtigungen.


Obwohl der Arbeitgeber im Voraus die steuerlichen Auswirkungen für seine Mitarbeitenden klären sollte, kann auch der Arbeitnehmer aufgrund einer fehlerhaften, steuerlichen Behandlung Steuernachzahlungen leisten müssen. Daher ist es wichtig, die Art der gewährten Aktien sowie die Ereignisse, die steuerliche Pflichten auslösen, korrekt zu verstehen und zu analysieren.


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