IAB / § 7g EStG

Aktualisiert: 1. Aug.
Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) und die Sonderabschreibung nach § 7g EStG sind wichtige steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten für kleine und mittlere Betriebe. Sie dienen dazu, geplante Investitionen steuerlich vorwegzunehmen und dadurch die Steuerlast bereits vor der eigentlichen Anschaffung zu senken.
Das kann die Liquidität spürbar verbessern, weil ein Teil der Steuer erst später anfällt.
Mit dem Investitionsabzugsbetrag kann bereits vor der Anschaffung eines begünstigten Wirtschaftsguts ein Teil der voraussichtlichen Investitionskosten gewinnmindernd berücksichtigt werden. Voraussetzung ist, dass die Investition innerhalb des gesetzlichen Zeitraums tatsächlich durchgeführt wird und die weiteren Anforderungen des § 7g EStG erfüllt sind.
Wird später investiert, wird der Abzugsbetrag im Investitionsjahr wieder hinzugerechnet und mindert dort die Anschaffungskosten.
Zusätzlich zur Vorverlagerung der Steuerentlastung durch den IAB kann im Jahr der Anschaffung und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren eine Sonderabschreibung genutzt werden. Diese beträgt insgesamt bis zu 20% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Sie kann flexibel verteilt werden und führt dazu, dass der steuerliche Aufwand schneller angesetzt wird als bei der regulären Abschreibung allein.
Ein einfaches Beispiel:
Ein Unternehmer plant den Kauf einer Maschine für 100.000 Euro. Er bildet zuvor einen Investitionsabzugsbetrag von 40.000 Euro. Dadurch reduziert sich bereits im Vorfeld der steuerpflichtige Gewinn. Im Jahr der Anschaffung wird der IAB wieder hinzugerechnet, die steuerlichen Anschaffungskosten werden aber entsprechend gemindert. Auf den verbleibenden Betrag kann dann zusätzlich die reguläre Abschreibung und außerdem die Sonderabschreibung von bis zu 20% angewendet werden. So verteilt sich die Steuerentlastung auf mehrere Zeitpunkte und verbessert die finanzielle Planung.
Gerade bei größeren Investitionen kann die Kombination aus IAB und Sonderabschreibung ein wirkungsvolles Instrument sein, um Steuern gezielt zu steuern und Liquidität zu schonen. Entscheidend ist dabei eine sorgfältige Prüfung der Voraussetzungen, damit die Gestaltung steuerlich sicher umgesetzt wird.
Der Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater über Ihr vorhaben oder kontaktieren Sie uns.


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